OPHTHALMISCHE NOTFÄLLE



NOTFÄLLE

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Die folgenden Fälle benötigen eine umgehende Behandlung durch einen Augenarzt. Sie stellen einen Augennotfall dar, der die Integrität des Auges gefährden kann:

  • Ein plötzlich schmerzendes Auge
  • Ein rotes Auge
  • Ein dunkler Fleck oder Schleier im Gesichtsfeld
  • Eine plötzliche Veränderung des Sehvermögens: verschwommenes, verzerrtes, doppeltes Sehen, plötzliches oder zeitweiliges Verschwimmen eines oder beider Augen
  • Helle «Blitze» im Gesichtsfeld
  • Ein Schlag auf das Auge:
    • Heftiger Schlag (Ballon, Sektkorken, etc.)
    • Augenwunde: Verletzung durch einen scharfen Gegenstand
    • Verletzung durch einen Tierbiss oder einen Insektenstich
    • Verbrennung durch chemische oder andere Produkte: kochendes Wasser, Zigaretten, etc
    • Fremdkörper im Auge: Eisensplitter, Holz, Glas, etc.

Eine schnelle Behandlung verhindert oft schlimmere Komplikationen.



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